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Pressemitteilung
T-515/13, T-719/13;
Verkündet am: 
 17.12.2015
EuGH Europäischer Gerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Urteil des Gerichts in den verbundenen Rechtssachen T-515/13, T-719/13
Leitsatz des Gerichts:
Staatliche Beihilfen
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