Pressemitteilung
5 StR 38/14;
Verkündet am:
27.03.2014
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen: (509) 234 Js 83/13 KLs (13/13) Landgericht Berlin; Rechtskräftig: unbekannt! Verurteilungen im Fall Jonny K. rechtskräftig Zum Volltext Das Landgericht Berlin hat im Fall des tödlichen Angriffs auf den damals 20 Jahre alten Jonny K. im Oktober 2012 den Angeklagten Onur U. wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit Beteiligung an einer Schlägerei zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten und die übrigen fünf Mitangeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei zu Freiheits- bzw. Jugendstrafen von zwei Jahren und acht Monaten bzw. zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts provozierte der ausgebildete Boxer Onur U. in den frühen Morgenstunden des 14. Oktober 2012 am Alexanderplatz zunächst Jonny K. und dessen Begleiter und versetzte Jonny K. dann unerwartet einen wuchtigen Faustschlag in das Gesicht, der bereits für sich genommen nicht ausschließbar todesursächlich gewesen ist. Unmittelbar anschließend griffen alle sechs Angeklagten massiv die beiden provozierten Personen an. Im Verlauf der Auseinandersetzung stürzte Jonny K. zu Boden und schlug mit dem Kopf auf das Straßenpflaster. Mehr als zwei Personen aus der Gruppe der Angeklagten traten dem regungslos auf dem Boden liegenden Jonny K. mehrfach gegen den Körper und mindestens zweimal gegen den Kopf. Entweder durch die Gewalteinwirkungen gegen den Kopf oder durch den Sturz auf das Straßenpflaster erlitt Jonny K. massive Hirnblutungen, die zu seinem Tod führten. Der Begleiter erlitt durch den Angriff der Angeklagten Knochenbrüche und Prellungen. Der 5. (Leipziger) Strafsenat hat die gegen das Urteil gerichteten Revisionen der Angeklagten entsprechend den Anträgen des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |