Pressemitteilung
5 StR 240/13;
Verkündet am:
11.12.2013
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen: (525) 69 Js 213/09 KLs (1/12) Landgericht Berlin; Rechtskräftig: unbekannt! Verurteilung wegen Einfuhr von 97 kg Kokain rechtskräftig Zum Volltext Das Landgericht Berlin hat die fünf Angeklagten wegen in unterschiedlicher Weise erfolgter Beteiligung an Einfuhr von und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und fünf Monaten sowie zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Nach den landgerichtlichen Feststellungen gelangten am 17. August 2011 über 97 kg Kokain (Wirkstoffgehalt nahezu 87 kg Cocainhydrochlorid) auf einem aus Südamerika kommenden Schiff nach Bremerhaven und wurden dort von der Polizei sichergestellt. Das Rauschgift sollte entsprechend den Planungen der Beteiligten nach Berlin bzw. in die Niederlande transportiert und dort gewinnbringend weiterverkauft werden. In die Tatentwicklung waren eine sog. Vertrauensperson der Polizei und ein verdeckter Ermittler involviert gewesen, was das Landgericht wegen des außergewöhnlichen Ausmaßes der Einwirkung auf den Hauptangeklagten als rechtsstaatswidrige Tatprovokation gewertet hat. Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |