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Text des Urteils
6 AZR 834/11;
Verkündet am: 
 16.05.2013
BAG Bundesarbeitsgericht
 

Vorinstanzen:
2 Sa 714/10
Landesarbeitsgericht
Sächsisch;
Rechtskräftig: unbekannt!
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 16.05.2013, 6 AZR 836/11.
Leitsatz des Gerichts:
Hinweise des Senats
Parallelentscheidung zu führender Sache - 6 AZR 836/11 -; ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. September 2011 - 2 Sa 714/10 - teilweise aufgehoben und wie folgt zur Klarstellung neu gefasst:

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 16. November 2010 - 1 Ca 1067/10 - abgeändert und klarstellend insgesamt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 836,73 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf

- 92,97 Euro vom 17. Juni bis 16. Juli 2009
- 185,94 Euro vom 17. Juli bis 16. August 2009
- 278,91 Euro vom 17. August bis 16. September 2009
- 371,88 Euro vom 17. September bis 16. Oktober 2009
- 464,85 Euro vom 17. Oktober bis zum 16. November 2009
- 557,82 Euro vom 17. November bis 16. Dezember 2009
- 650,79 Euro vom 17. Dezember 2009 bis 16. Januar 2010
- 743,76 Euro vom 17. Januar bis zum 16. Februar 2010
- 836,73 Euro ab 16. März 2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die weitergehende Revision wird zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 2/11, die Beklagte zu 9/11 zu tragen.

Sonstiger Langtext
1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

Fischermeier Gallner Spelge M. Jostes Lauth
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Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist).