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Text des Beschlusses
2 BvC 16/10;
Verkündet am: 
 19.07.2011
BVerfG Bundesverfassungsgericht
 

Vorinstanzen:
WP 95/09
;
Rechtskräftig: unbekannt!
Den Wahlprüfungsbeschwerden bleibt nach den vom Berichterstatter gegebenen Hinweisen der Erfolg versagt
In dem Verfahren über die Wahlprüfungsbeschwerden
1) des Herrn H.,
2) des Herrn H.,

gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Oktober 2010 - WP 95/09 -

hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Präsident Voßkuhle, Di Fabio, Mellinghoff, Lübbe-Wolff, Gerhardt, Landau, Huber, Hermanns am 19. Juli 2011 beschlossen:

Die Wahlprüfungsbeschwerden werden verworfen.


Gründe:
1
Den Wahlprüfungsbeschwerden bleibt nach den vom Berichterstatter gegebenen Hinweisen der Erfolg versagt.

Die Ausführungen der Beschwerdeführer geben zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Voßkuhle Di Fabio Mellinghoff Lübbe-Wolff Gerhardt Landau Huber Hermanns
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