Text des Beschlusses
2 BvC 16/10;
Verkündet am:
19.07.2011
BVerfG Bundesverfassungsgericht
Vorinstanzen: WP 95/09 ; Rechtskräftig: unbekannt! Den Wahlprüfungsbeschwerden bleibt nach den vom Berichterstatter gegebenen Hinweisen der Erfolg versagt In dem Verfahren über die Wahlprüfungsbeschwerden 1) des Herrn H., 2) des Herrn H., gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Oktober 2010 - WP 95/09 - hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Präsident Voßkuhle, Di Fabio, Mellinghoff, Lübbe-Wolff, Gerhardt, Landau, Huber, Hermanns am 19. Juli 2011 beschlossen: Die Wahlprüfungsbeschwerden werden verworfen. Die Ausführungen der Beschwerdeführer geben zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen. Voßkuhle Di Fabio Mellinghoff Lübbe-Wolff Gerhardt Landau Huber Hermanns ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |