Pressemitteilung
7 ABR 41/10;
Verkündet am:
26.07.2011
BAG Bundesarbeitsgericht
Vorinstanzen: 7 TaBV 8/09 Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg; Rechtskräftig: unbekannt! Betriebsrat, PC und Internet Das Verfahren 7 ABR 41/10 wurde vom Bundesarbeitsgericht eingestellt. Die Arbeitgeberin hat ihre zum Landesarbeitsgericht erhobene Beschwerde gegen den erstinstanzlichen Beschluss des Arbeitsgerichts zurückgenommen. In diesem war sie verpflichtet worden, dem Betriebsrat einen PC und einen Internetzugang zur Verfügung zu stellen. Durch die Rücknahme der Beschwerde wurde auch die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts, bei dem der Betriebsrat unterlegen war, gegenstandslos. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |