Text des Urteils
T-373/03;
Verkündet am:
31.05.2005
EuG-1. Inst. Europäisches Gericht erster Instanz
Rechtskräftig: unbekannt! Gemeinschaftsmarke - Wortmarke PARMITALIA - Frist für eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung - Art. 59 der VO [EG] Nr. 40/94 - Regel 48 der VO [EG] Nr. 2868/95 - Unzulässigkeit der Beschwerde Leitsatz des Gerichts: Gemeinschaftsmarke - Wortmarke PARMITALIA - Frist für eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung - Artikel 59 der Verordnung [EG] Nr. 40/94 - Regel 48 der Verordnung [EG] Nr. 2868/95 - Unzulässigkeit der Beschwerde (Verfahrenssprache: Französisch) In der Rechtssache T-373/03, Solo Italia Srl mit Sitz in Ossona (Italien), vertreten durch die Rechtsanwälte A. Bensoussan, M.-E. Haas und L. Tellier-Loniewski, Zustellungsanschrift in Luxemburg, gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) (Bevollmächtigte: I. de Medrano Caballero und A. Folliard-Monguiral), andere Verfahrensbeteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin im Verfahren vor dem Gericht: Nuova Sala Srl mit Sitz in Brescia (Italien), vertreten durch die Rechtsanwälte E. Gavuzzi, S. Hassan und C. Pastore, betreffend eine Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 10. September 2003 (Sache R 208/2003-2), mit der die Ablehnung der Eintragung der Wortmarke PARMITALIA bestätigt wurde, hat das Gericht (Erste Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten J. D. Cooke sowie der Richterinnen I. Labucka und V. Trstenjak - Kanzler: J. Palacio González, Hauptverwaltungsrat - am 31. Mai 2005 ein Urteil mit folgendem erlassen: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. ____________ 1 - ABl. C 21 vom 24.1.2004. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |