MarkenG (BRD) (Stand 31.12.2012)
Markengesetz
Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
in der zum 06.04.2025 gültigen Fassung
Teil 1 Anwendungsbereich § 1 Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen Nach diesem Gesetz werden geschützt: 1. Marken, 2. geschäftliche Bezeichnungen, 3. geographische Herkunftsangaben. [ Kommentare (1) ] § 2 Anwendung anderer Vorschriften Der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben nach diesem Gesetz schließt die Anwendung anderer Vorschriften zum Schutz dieser Kennzeichen nicht aus. [ Urteile (1) ] [ Kommentare (1) ] Salomonia- Die freie und internationale juristische Datenbank zum Mitmachen - mehr Infos! |