(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , I ZB 59/09
- Beschluß
17.08.2010
)
Markenstelle versagt Eintragung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Kein wesentl. Verfahrensmangel iSv. § 70 III Nr. 2 MarkenG, wenn Markenstelle dabei Vorbringen des Anmelders zur Eintragung ähnlicher Zeichen berücksichtigt, aber nicht differenziert
...Text des Beschlusses