(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , I ZB 48/08
- Beschluß
04.12.2008
)
Eintragung der Waren und Dienstleistungen im Verzeichnis kann inhaltlich beschränkt werden - Wortfolge "Willkommen im Leben" ist für die Waren und Dienstleistungen "Bild- und Tonträger, Druckereierzeugnisse, Anbieten und Mitteilen von auf einer Datenbank
...Text des Beschlusses