(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , I ZB 46/05
- Beschluß
03.04.2008
)
Schutzerstreckung einer IR-Marke, die aus der äußeren Form der Ware besteht, kann das Interesse der Allgemeinheit an der Freihaltung der beanspruchten Form i.S. von Art. 6quinquies PVÜ entgegenstehen, wenn die Form funktionsbedingt ist
...Text des Beschlusses