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ArbnErfG
ArbeitnehmererfindungsG
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
in der zum 06.04.2025 gültigen Fassung
Die Ausgabe dieser Rechtsnorm ist möglich ab 01.10.1957 Wenn Sie die Ausgabe dieses Normwerkes in einer zu einem anderen Datum als heute gültigen Fassung wünschen, tragen Sie dieses Datum bitte hier ein:
(tt.mm.jjjj)
[
Protokoll
]
ArbnErfG- Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
ERSTER ABSCHNITT-Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen (1-4)
ZWEITER ABSCHNITT-Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten Dienst (5-39)
1-Diensterfindungen (5-17)
2-Freie Erfindungen (18-19)
3-Technische VerbesserungsvorschIäge (20-)
4-Gemeinsame Bestimmungen (21-27)
5-Schiedsverfahren (28-36)
6-Gerichtliches Verfahren (37-39)
DRITTER ABSCHNITT-Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten (40-42)
VIERTER ABSCHNITT-Übergangs- und Schlußbestimmungen (43-49)
[
Schlussformel
]
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