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ChemG
Chemikaliengesetz
Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
in der zum 07.04.2025 gültigen Fassung
Die Ausgabe dieser Rechtsnorm ist möglich ab 28.06.2002 Wenn Sie die Ausgabe dieses Normwerkes in einer zu einem anderen Datum als heute gültigen Fassung wünschen, tragen Sie dieses Datum bitte hier ein:
(tt.mm.jjjj)
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Verbundene Normen
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Protokoll
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ChemG-Chemikaliengesetz Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
Erster Abschnitt-Zweck, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen (1-3b)
Zweiter Abschnitt-Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (4-12)
Abschnitt IIa-Zulassung von Biozid-Produkten (12a-12j)
Dritter Abschnitt-Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (13-15a)
Vierter Abschnitt-Mitteilungspflichten (16-16f)
Fünfter Abschnitt-Ermächtigung zu Verboten und Beschränkungen sowie zu Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten (17-19)
Sechster Abschnitt-Gute Laborpraxis (19a-19d)
Siebter Abschnitt-Allgemeine Vorschriften (20-27d)
Achter Abschnitt-Schlussvorschriften (28-31)
Anlagen-
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Anhang
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Schlussformel
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